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Falsches Signal an Autofahrer

16.3.2017 – Grundsätzlich schreibt die StVO vor, dass den Spurwechsler eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht trifft (laut OLG Hamm, Az 13 U 106/08). Er kann meines Erachtens nicht darauf „blind vertrauen”, dass bei erlaubter unbeschränkter Geschwindigkeit alle Fahrzeuge mit Richtgeschwindigkeit unterwegs sind. Somit sehe ich hier nach knapper Kenntnislage eine falsche richterliche Entscheidung.

Analog schreibt die StVO vor, dass ich bei vorrangiger Straße im Kreuzungsbereich mit der Missachtung der Vorfahrt durch andere Verkehrsteilnehmer rechnen muss und nicht einfach blind auf mein Vorfahrtsrecht bauen kann. Dieses Urteil ist ein falsches Signal an Autofahrer, die mit 120 Stundenkilometer blind in die dritte Spur wechseln und sich und andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden.

Knut Kahnt

kontakt@ohne-schaden.de

zum Artikel: „Haftungsfrage nach Crash bei Tempo 180”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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