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Falsche Aussage!

16.4.2002 – Ihr Beispiel für höhere Einzahlungen: Ehemann verdient im kommenden Jahr 50.000€, die Ehefrau ist Hausfrau. Die Familie hat 2 Kinder ( 5 + 7 Jahre alt), das dritte Kind wird im Dezember 2003 geboren. Bis zur Geburt muss der Mann selbst nur 332€ zahlen, da 168€ Zulagen (je 2 Grund- und Kinderzulagen) bei seinem Mindesteigenbeitrag angerechnet werden.

Bis dahin ist noch alles richtig. Die folgende Aussage ist falsch: Falls er nun nach der Geburt des dritten Kindes den Eigenbeitrag nicht erhöht, wird seine Grundzulage auf 23,52€ gekürzt. Die Kinder- und Grundzulage der Frau verfallen, da für sie kein Eigenbeitrag erbracht wurde.

Fazit: Die Familie zahlt weiterhin 332 € Eigenbeitrag, hat aber nur noch Anspruch auf Zulagen in Höhe von 23,52€. Das ist falsch! Die Ehefrau befindet sich nicht im Erziehungsurlaub, sie ist Hausfrau. Folglich ist sie auch nach der Geburt des dritten Kindes nur abgeleitet förderfähig und nicht eigenständig förderfähig.

Durch die dritte Kinderzulage reduziert sich der Eigenbetrag auf 287 €. Es wäre schön, wenn Sie die ohnehin schwierige Thematik fachlich klarstellen.

Sigrid Schermuly

khssmuly@aol.com

Hinweis der Redaktion in eigener Sache:

Das Rechenbeispiel stammt vom Beratungsunternehmen Franke & Bornberg (www.riesterforum.de).

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