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Falsch beraten oder am falschen Ende gespart

22.2.2019 – Da kann man nur lakonisch feststellen: falsch versichert, falsch beraten oder am falschen Ende gespart.

Wäre im Vertrag vereinbart gewesen, dass bei grober Fahrlässigkeit zu 100 Prozent geleistet wird, wäre hier die Schadensregulierung ohne „Wenn” und „Aber” vorgenommen worden.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Wer mit dem Feuer spielt”.

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