Fahrzeug wurde liegen und nicht stehen gelassen

13.5.2019 – Manche Artikel erfreuen sich immer wieder dann großer Beliebtheit, wenn sie einem am Montag morgen ein Lächeln aufs Gesicht zaubern.

Da schleudert der Betroffene, ob mit null oder 0,84 Promille sei einmal dahingestellt, mit seinem Pkw durch die Gegend, um dann final mit demselben auf dem Dach liegen zu bleiben.

Das Gericht stellt anschließend fest, dass er wohl nicht arglistig gegen die Interessen des an der Aufklärung des Sachverhaltes interessierten Versicherer verstoßen hat. Er habe schließlich sein Fahrzeug an der Unfallstelle stehen lassen. Er hat es wohl eher liegengelassen.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Artikel: „Fahrerflucht mit Folgen für den Versicherungsschutz”.

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