26.2.2019 – Der verurteilte Fahrer hat nach meiner Ansicht großes Glück gehabt! Seine Aussage – hoffentlich eine Schutzbehauptung – stellt seine Fähigkeit in Frage, ein Kfz zuverlässig zu führen.
Es liegt – noch – in der Verantwortung des Fahrers, einen sicheren Abstand einschätzen zu können. Wer dazu nicht in der Lage ist, müßte auf seine Eignung überprüft werden!
Blindes Vertrauen auf „ elektronische Helferlein” führt ja auch immer wieder dazu, dass Autofahrer den Rhein überqueren wollen, obwohl die Fähre gerade nicht da ist, und ins Wasser fahren....
Volker Arians
zum Artikel: „Kein blindes Vertrauen in Abstandswarner”.
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