Fachkundige Beratung bleibt dennoch wichtig

12.10.2017 – Sehr interessanter Beitrag – in den Überlegungen der Eiopa sind sicherlich Erleichterungen zu begrüßen. Die Frage: Für wenn ist diese Erleichterung nützlich? Vermittler, Berater und vor allem Makler sollten sich nicht von der aufsichtsrechtlichen Erleichterung blenden lassen und dennoch sorgfältig beraten, die Angemessenheit prüfen und das dann auch entsprechend protokollieren.

Die zivilrechtlichen Pflichten bleiben dennoch in einem besonderen Umfang bestehen. Denn eine fondsgebundene Rentenversicherung ist von Natur aus für Verbraucher eher ein „komplexes” Finanzinstrument, deren genaue Funktion von kniffligen Bedingungen abhängen kann.

Gebühren auf den unterschiedlichsten Ebenen und dann noch zum Teil irreführende Modellrechnungen stellen selbst für sehr fachkundige Berater eine Herausforderung in der Analyse und Bewertung der Wirkung dieser Faktoren dar. Hinzu kommt noch das Phänomen, dass zunehmend auch was anderes drin ist als man erwarten dürfte – Stichwort Indexpolicen.

Daher ist jedem fachkundigen Vermittler nur zu empfehlen, das Instrument „Execution only” sehr selektiv zur Anwendung zu bringen.

Alexander Sindermann

alexander@sindermann.finance

zum Artikel: „Acht Leitlinien für den „Execution only“-Vertrieb”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Peter Schramm - Komplexität sinkt, Vermittler bleiben außen vor. mehr ...

Thomas Oelmann - Das einfachste Produkt ist gar kein Produkt mehr. mehr ...

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Fondspolicen
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