WERBUNG

Es wird im Falle der Beitragsanpassungen zu gerichtlichen Klagen kommen

2.2.2023 – Zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) kann der Ombudsmann wegen deren materieller Berechnung kaum etwas prüfen, da dies einen hohen aktuariellen Prüfaufwand darstellen würde. Nach der Verjährungs-Unterbrechung kurz vor Jahresende wird es also dann doch auch in diesen über tausend zu gerichtlichen Klagen kommen.

Die Kapazität von Aktuaren als Gerichtsgutachter für die nach Klage bisher regelmäßig anstehenden gerichtlichen Überprüfungen von Beitragsanpassungen oft mehrerer Personen, Tarife und Anpassungstermine ist begrenzt. Bei einem Zeitaufwand von ab 50 Stunden und Netto-Stundenhonoraren von 130 Euro liegen die Sachverständigenkosten je Klage schon bei 8.000 Euro und mehr.

Bei Aktuars-Honoraren von üblicherweise mehr als dem Doppelten werden Aktuare aber andere Aufträge vorziehen. Manches Gericht hat daher Kläger schon aufgefordert, durch einen eigenen Sachverständigen die vollständig vorgelegten Kalkulationsunterlagen des PKV-Versicherers zu prüfen und dann konkret Anhaltspunkte für eine behauptete fehlerhafte Datengrundlage vorzutragen. Sonst sei das Bestreiten der materiellen Wirksamkeit als ins Blaue hinein anzusehen.

Erst nach ausreichendem Sachvortrag dazu werde das Gericht ein versicherungs-mathematisches Gutachten einholen. Und fügt hinzu „Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass für dessen Erstattung aufgrund der aktuell vollständigen Auslastung geeigneter Gutachter etwa acht bis zehn Jahre anzusetzen sind.” Durch die dann höher honorierten Privatgutachten eher mehr.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Über diese Themen beschweren sich Privatversicherte am häufigsten”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Private Krankenversicherung · Versicherungsombudsmann
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe