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Es handelt sich um schwerwiegende reale Gefahren

10.7.2017 – Terrorfinanzierung über verschleierte Geldzuwendungen ist eine ernstzunehmende Sache.

Offenbar haben die Versicherer ihre Pflichten bisher vernachlässigt, denn „Deutsche Lebensversicherer haben 18 Jahre lang häufig gegen das alte Geldwäschegesetz verstoßen, weil sie die seit dem 25. Oktober 1993 im § 8 GwG vorgeschriebene Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten – aller Terroranschläge inklusive 9/11 zum Trotz – im Jahr 2011 immer noch unterlassen haben. Auch in 2016 wurden laut dem Bafin-Jahresbericht 2016 eklatante Mängel festgestellt.”

Wenn nun also weitere Personenkreise verpflichtet werden, ist dies nur konsequent als Reaktion auf die erkannten eklatanten Mängel.

In der Rentenversicherung kann der Beitragszahler einen Einmalbeitrag einzahlen und der Versicherungsnehmer durch den anschließenden Rückkaufswert einen schweren Terrorangriff finanzieren. Durch diese Geldwäsche über den Weg der Rentenversicherung würde der kriminelle Geldfluss verschleiert – dass nach Auszahlung das Finanzamt eine Mitteilung erhält, verhindert keinen Terrorangriff mehr.

Auch über eine Risikoversicherung kann zum Beispiel mittels fingierter Schäden Geld zur Terrorfinanzierung beschafft werden. Jede Ausnahme wäre ein Einfallstor zur Umgehung. Es handelt sich um schwerwiegende reale Gefahren, nicht um Wahnvorstellungen. Die Briten konnten sich im gemeinsamen Markt nicht auf deutsche Versicherer verlassen. Nach dem Brexit haben sie alleine effizientere Möglichkeiten für ihre Sicherheit.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Grenzt an Wahnvorstellungen”.

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