Es hätten doch auch mehr in professionellerer Weise antworten können

11.5.2021 – Selbstverständlich kann der Besucher des Verwandten im Altersheim und der Urlauber in einem Hochrisikogebiet im Interesse dieser Tätigkeit bewusst billigend das Risiko einer Covid-19-Infektion in Kauf genommen haben. Genau wie der Anti-Corona-Demonstrant, der an einer Massenverstaltung ganz ohne Masken teilnimmt. Und daher steht es auch dem Versicherer frei, in solchen Fällen auf Vorsatz zu prüfen.

Dass ein Versicherungsvorstand, der darauf in seiner Antwort hinweist, in unprofessioneller Weise nicht wüsste, von was er bei Vorsatz redet, ist doch wohl nicht anzunehmen. Wenn aber doch, ist es ja noch mehr begründet, dass es wegen Vorsatz auch unprofessionelle Leistungsablehnungen geben wird, gegen die dann gegebenenfalls erst eine professionelle Beurteilung durch ein Gericht hilft.

Wenn viele angefragte Versicherer professionell genug waren, zu erkennen, wohin der Weg bei der Untersuchung gehen wird, und deshalb lieber gar nicht erst teilhahmen, dann haben sie damit letztlich – sogar ganz bewusst – erreicht, dass die Antworten nur von danach noch Verbleibenden erfolgten. Insofern ist es nachvollziehbar, wenn teilnehmende Vorstände es bedauern, dass nicht mehr geantwortet haben und dadurch ein verzerrtes Bild entstanden ist.

In gewisser Weise ist dieses Bild aber damit durchaus zu Recht entstanden. Denn es hätten doch auch weit mehr in besserer professionellerer Weise antworten können.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Mit der „Untersuchung” selbst disqualifiziert”.

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Coronavirus · Private Krankenversicherung
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