Es ging um die Rechnungshöhe für die ärztlichen Leistungen

29.8.2018 – Der Leser sprach nicht von den Beiträgen der Versicherung. Es ging um die Rechnungshöhe für die ärztlichen Leistungen.

Bezüglich der Behandlungsunterschiede, weil privat oder gesetzlich, stimme ich zu. Das sollte nicht so sein, ist aber so. Nichtsdestotrotz kann ein gesetzlich Versicherter ebenfalls privat bei einem Arzt in Behandlung gehen. So bucht er dann die Business-Klasse.

Auch kann sich der GKV-Patient dann rückversichern über Zusatzversicherungen, falls er sich auf Kostenerstattung bei der GKV hat umstellen lassen. Unabhängig vom Status Kasse oder Privat.

Derjenige mit Geld wird sich immer Vorteile erkaufen können. Bleiben Sie gesund!

Tim Tasche

tim.tasche@continentale.de

zum Leserbrief: „Arzt steht nicht im Dienst seines Geldbeutels”.

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe
29.8.2018 – Thomas Oelmann zum Leserbrief „Arzt steht nicht im Dienst seines Geldbeutels” mehr ...