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Es gibt ja einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss

13.11.2019 – Das ist nicht korrekt, denn es gibt ja inzwischen einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zur Gehaltsumwandlung. Und damit werden gerade bei geringen Beiträgen (und späteren Renten) Stand heute sogar Zuschüsse gewährt, Sozialversicherung gespart (falls nicht über der Beitragsbemessungs-Grenze) und eine Verbeitragung im Alter vollständig vermieden! Fast schon eine unfaire Bevorzugung gegenüber Renten über dem Freibetrag von geplant 159 Euro monatlich.

Außerdem ist eine sichere Anlage natürlich nicht mit Aktienfonds vergleichbar. Aber selbst da gibt es neue interessante Hybridprodukte beim richtigen Anieter (ohne Garantiefonds und vielen Umschichtungsverlusten).

Dr Andreas Billmeyer

andreas.billmeyer@lv1871.de

zum Leserbrief: „Staatlich geförderte Geldvernichtung”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Beitragsbemessungsgrenze · Sozialversicherung
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