Es gibt genug Alternativen für persönliche Treffen

23.11.2021 – In Sachsen dürfen für zunächst die nächsten 20 Tage Vermittler zwar in ihren Büros keine Besucher mehr empfangen. Indes ist es dort nicht verboten, dass sie Kunden zu Hause oder in deren Betrieb besuchen und dort auch Verträge vermitteln.

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Dies ist ja nicht selten auch ihre Pflicht, etwa um vor Ort das Risiko zu ermitteln. Aber auch bei der Schadenregulierung etwa bei Gebäude- oder Hausratschäden müssen sie ihre Kunden nicht alleine lassen, sondern können auch diese vor Ort in Augenschein nehmen.

Zudem ist von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr auch in Sachsen die Gastronomie weiter zur Bewirtung geöffnet, für Geimpfte und Genesene. So kann sich der Vermittler und sein Kunde dort zu einem Kaffee treffen. Und es ist dann nicht verboten, dabei dort etwa auch Versicherungs-Angelegenheiten zu besprechen und eine Versicherung zu vermitteln.

Es gibt also genug Alternativen, den Kunden auch weiter persönlich zu treffen, auch wenn das eigene Vermittlungsbüro beziehungsweise die Agentur für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben muss.

Und der wird es vielleicht schätzen, statt im Büro einen Kapsel-Cappuccino aus der Maschine und zwei eingepackten Keksen, in angenehmer Atmosphäre einen frisch bereiteten Cappuccino und ein Stück Schwarzwälder Kirschtorte serviert zu bekommen oder eine Gänseleberpastete mit einem vorzüglichen Chianti zu genießen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Sachsen schickt Vermittler in den Lockdown”.

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