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Es geht nicht um die Instandhaltung des Gebäudes

18.4.2019 – In dem Urteil geht es nicht um die Instandhaltung des Gebäudes, sondern darum, ob überhaupt ein bestimmungswidriger Wasseraustritt vorliegt. Das Thema wird von Versicherern immer noch unterschiedlich entschieden.

Die Instandhaltungspflicht ist in den Bedingungen bereits geregelt. Was ist nur, wenn die Wohnung vermietet ist oder es sich um eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft handelt?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Sorgfaltspflicht der Gebäudeeigentümer wird ad absurdum geführt”.

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