Es geht auch anders

16.4.2020 – Es geht auch anders. So erstattete die APKV in 2017 einem meiner Kunden für ein solches Gerät circa 14.000 Euro, ohne Rechtsanspruch, Bisextarif von 1970. Nicht immer der „billige Jacob”, aber was zählt am Ende?

Hans-Jürgen Kolbe

kolbehjw@gmail.com

zum Artikel: „PKV: Ist ein Treppenlift versichertes Hilfsmittel?”.

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Peter Schramm - Nicht ohne Risiko, wenn Versicherer hohe Kulanzzahlungen erbringen . mehr ...

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