Es bleibt die Absicherung von Lebensrisiken über Unterstützungskassen

14.5.2019 – Um hohe einmalige Provisionen zahlen zu können, braucht man keine Zillmerung. Je nach Rechnungslegungs-Vorschriften – etwa nach US-GAAP – können gezahlte Provisionen für den Lebensversicherungs-Vertrag aktiviert werden, um sie dann über die gesamte Vertragsdauer erst abzuschreiben. Genau wie es beim Kauf von Immobilien vorgeschrieben ist.

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Unser Handelsgesetzbuch (HGB) verbietet es allerdings solchen Versicherern, die sich danach richten müssen, Provisionen zu aktivieren. Alternativ kann dem beabsichtigten Lebensversicherungs-Vertrag ein anderer oder eine Phase nur auf Risikobasis oder mit geringerem Sparanteil für ein bis drei Jahre vorgeschaltet werden, mit gleicher Prämie wie daran anschließend, so dass der größte Teil der Prämie bis dahin als Provision ausgezahlt werden kann. Mit dem Provisionsdeckel für Lebensversicherer ist damit indes für deutschem Recht unterstehende Versicherer auch Schluss.

Es bleibt dann die Absicherung von Lebensrisiken über Unterstützungskassen, für die der Provisionsdeckel gar nicht gilt, schon weil sie keine Versicherer sind. Diese schließen dann selbst Rückdeckungen bei Lebensversicherern ab, mit in den ersten Jahren geringer Risikoprämie, und kalkulieren ihren eigenen Beitrag konstant so viel höher, dass sie zu Beginn eine gewünschte Provision daraus zahlen können. Sie können aber auch auf dem freien sogenannten Korrespondenzweg Rückdeckungs-Lebensversicherungen dort abschließen, wo im Ausland deutsches Recht für den Versicherer nicht gilt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Provisionsdeckel erscheint wie Rache an August Zillmer”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Private Krankenversicherung · Provision · Provisionsdeckel
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