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Es bleibt dann nur die Einstellung des Neugeschäfts

21.10.2020 – Die Versicherungsaufsicht warnt die Verantwortlichen Aktuare also nochmals eindringlich, die bisherigen Produkte mit zu hohem Garantiezins von 0,9 Prozent im nächsten Jahr weiter im Neugeschäft anzubieten. Die Berichte der Verantwortlichen Aktuare an den Vorstand würden von der Aufsicht genauestens geprüft – und wer weiter mit dem bisherigen Garantiezins rechnen will, müsse dies schon sehr gut begründen. Sogar die Riester-Angebote seien gegebenenfalls im Neugeschäft zurückzufahren.

Konsequenz eines ohne ausreichende Begründung weiter angebotenen zu hohen Garantiezinses von 0,9 Prozent ab 2021 können dann aufsichtsrechtliche Maßnahmen sein. So kann die Aufsicht die Entlassung des dafür Verantwortlichen Aktuars verlangen. Aber auch Vorstände, die den Bericht des bestellten Verantwortlichen Aktuars nicht selbst genau prüfen oder gar ihn großzügig übergehen, können durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen zwangsweise abberufen werden.

Und daneben droht dann auch noch nach Beschwerden nicht nur durch Berufskollegen ein berufsrechtliches Disziplinarverfahren durch die Deutsche Aktuarvereinigung. Wie deren Vorsitzender soeben wieder hervorhob, ist es für Unternehmen, die auf eine staatliche Entscheidung zum Höchstrechnungszins ab 2021 gewartet haben, nun oft zu spät, neu zu kalkulieren.

Es bleibt dann nur die Einstellung des Neugeschäfts dieser Garantieprodukte. Nur sehr finanzstarke Versicherer können wenigstens noch bei Riester in riskantere Anlagen für höhere Ertragserwartung investieren.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Versicherungsaufsicht warnt vor zu hohen Garantien”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Personalabbau · Private Krankenversicherung · Rechnungszins · Riester · Versicherungsaufsicht
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