Es bleiben viele offene Fragen

17.4.2018 – Zum Zitat „Um die Berufsunfähigkeits-Versicherung […] attraktiver zu machen, muss mittelfristig das gesamte Produktdesign erheblich geschärft und inhaltlich konkretisiert werden”: Was konkret am „Produktdesign” zu schärfen wäre, bleibt offen. Gegenwärtig existieren die verbraucher-freundlichsten und transparentesten Bedingungen aller Zeiten.

Zur Beteiligung von nur sieben Versicherern: Möglicherweise wäre hier zu hinterfragen, welche konkreten Fragen von Premiumcircle gestellt werden und welche Methodik der Untersuchung zugrunde liegt – möglicherweise wird dann sofort klarer, warum viele Versicherer sich anderen Untersuchungen stellen, nicht aber dieser.

Zur Aussage „Der Erfolgsanteil der erstinstanzlichen Urteile zugunsten Versicherungsnehmer beziehungsweise versicherten Personen sei dagegen gesunken. Die Varianz liege zwischen 40,0 und 0 Prozent in 2015”: Hier müsste erläutert werden, was mit „Erfolgsanteil” gemeint ist. Sollten dies nur die „gewonnenen” Rechtsstreite sein, hat die Aussage überhaupt keine belastungsfähige Relevanz, weil diese Zahlen in ein Verhältnis zu den vor Gericht geschlossenen Vergleichen und den „echt” verlorenen Verfahren gesetzt werden müssten.

Außerdem müsste auch die Anzahl der vom Versicherer geführten Rechtsstreite im Verhältnis zu den Leistungsfällen einbezogen werden, denn es macht in der „unter'm-Strich-Bewertung” einen Unterscheid, ob der Versicherer in 40 Prozent von acht oder 80 geführten Verfahren obsiegt.

Kai-Jochen Neuhaus

info@fachanwalt-neuhaus.de

zum Artikel: „Leistungspraxis der BU auf dem Prüfstand”.

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Berufsunfähigkeit · Schadenregulierung
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