27.4.2018 – Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Die Verstetigung der Beitragsverläufe hatten wir, als es noch große Kollektive waren und selbst Selbstbehaltsstufen keine eigenständigen Tarife darstellten oder die Kohorten fünf Jahresgruppen waren.
Auch die Einführung von Kompakt- und Teilkompakttarifen – statt des modularen Aufbaus – war nicht vom Gesetzgeber erzwungen, sondern von den Versicherern gewünscht. Die fehlende Tarifhygiene und die Verkleinerung der Kollektive durch die Tarifflut sind die Ursache.
Der Höchstrechnungszins sollte 2014 flächendeckend auf 2,75 Prozent abgesenkt werden, was die Versicherer nicht wollten. Jetzt wollen sie plötzlich ständig daran herumdrehen können? In der Pflegepflichtversicherung wurde der Rechnungszins von 3,3 Prozent auch nicht im Zuge des Umstellung bei der Umsetzung des PSG II
Die Zinstreppe in der KVAV hatte noch einmal wer gefordert? Wer hatte das AUZ-Verfahren entwickelt und eingeführt? Der Standardtarif sollte doch erst einmal für die Kunden geöffnet werden, die vor dem 1.1.2009 abgeschlossen haben und nun am Wechsel gehindert werden, weil sie in Unisex umgestellt haben. Das könnte die PKV sofort machen.
Den gesetzlichen Zuschlag wollen sie jetzt für einen billigen Preisvorteil bei jungen Eintrittsaltern absenken? Und den Tarifwechsel wollen Sie behindern und die Tarifwechsler schlechter stellen? Die PKV-Versicherer sollten erst einmal für Transparenz und Kundenorientierung im Bestand sorgen und Ihre Tarifhygiene verbessern.
Thorulf Müller
zum Artikel: „Aktuare fordern Änderungen in Leben und in der PKV”.
Die neue BVK-Studie deckt die Erfolgsfaktoren des Versicherungsvertriebs auf und zeigt Ihnen, wie auch Sie Ihren Betrieb effizienter gestalten und sich für die Zukunft wappnen können.
Mehr Informationen erhalten Sie unter diesem Link...