Erklärung für Rückgang der Versicherten im Notlagentarif

26.1.2021 – Der Rückgang der Versicherten im Notlagentarif kann darauf zurückzuführen sein, dass die Not der Betroffenen noch größer geworden ist. Denn in den Notlagentarif kommt, wer seine Beiträge im ursprünglichen Tarif nicht zahlt.

Wer aber dann nachweist, dass seine Situation so schlecht geworden ist, dass er sozialhilfebedürftig geworden ist, der kommt aus dem Notlagenarif sofort wieder in seinen ursprünglichen Tarif zurück. Oder er wird gar nicht erst in den Notlagentarif umgestellt.

Je größer also die echte Not von PKV-Versicherten, desto weniger befinden sich im Notlagentarif. Dabei wird gesetzlich bei der sozialen Hilfebedürftigkeit auch der Beitrag berücksichtigt, der im ursprünglichen Tarif zu zahlen ist. Alleine durch die Höhe dieses Beitrags kann also eine soziale Hilfebedürftigkeit eintreten, die zur Rückkehr aus dem Notlagentarif in den ursprünglichen Tarif führt.

Wer also etwa infolge einer Beitragsanpassung sich den Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) nicht mehr leisten kann und ihn nicht mehr zahlt, aber noch nicht sozialhilfebedürftig wird, kommt in den Notlagentarif. Steigt dann der Beitrag im ursprünglichen Tarif bei der nächsten Anpassung noch weiter, so dass der Versicherte mit diesem finanziell nun so schlecht dasteht, dass er die soziale Hilfebedürftigkeit bescheinigt erhält, so wird er aus dem Notlagentarif wieder in den ursprünglichen Tarif umgestellt.

Die Zahl der Hungernden nimmt ja gegebenenfalls auch ab, je mehr davon bereits verhungert sind.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „So ändert sich die Struktur in den PKV-Sozialtarifen”.

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Beitragsanpassung · Private Krankenversicherung
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