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Erfolglos verklagtes Unternehmen wird nicht beim Namen genannt

3.9.2019 – Natürlich kann man diese Meinung vertreten. Störend ist allerdings, dass die Leserbriefschreiberin, die offensichtlich Kenntnis über das erfolglos verklagte Unternehmen hat, dieses nicht beim Namen nennt. So ist leider nicht nachvollziehbar, ob die Geschäftsleitung tatsächlich nur oder mehrheitlich aus Männern besteht. Falls die Vorwürfe allerdings nur auf Vermutungen bestehen: Si tacuisses...

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Nicht gleiches Recht für alle”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

Gabriele Fenner - Es ist egal, welches Unternehmen hier betroffen war. mehr ...

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