Erfolglos verklagtes Unternehmen wird nicht beim Namen genannt

3.9.2019 – Natürlich kann man diese Meinung vertreten. Störend ist allerdings, dass die Leserbriefschreiberin, die offensichtlich Kenntnis über das erfolglos verklagte Unternehmen hat, dieses nicht beim Namen nennt. So ist leider nicht nachvollziehbar, ob die Geschäftsleitung tatsächlich nur oder mehrheitlich aus Männern besteht. Falls die Vorwürfe allerdings nur auf Vermutungen bestehen: Si tacuisses...

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Nicht gleiches Recht für alle”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Gabriele Fenner - Es ist egal, welches Unternehmen hier betroffen war. mehr ...

WERBUNG
WERBUNG
Umfrage: Wie viel verdienen Versicherungsvermittler?

Der BVK ruft wieder Versicherungsmakler und -vertreter zur Teilnahme an der Online-Umfrage zu seiner „Strukturanalyse“ auf.
Machen auch Sie mit und helfen Sie dabei, ein aufschlussreiches Bild der betrieblichen und persönlichen Situation der Branche zeichnen zu können.

Nehmen Sie jetzt an der Umfrage (etwa 15 Minuten Zeitaufwand) teil!

Kurzumfrage – Ihre Meinung ist gefragt!

weitere Leserbriefe
WERBUNG