24.7.2002 – Die Entscheidung ist nicht nur richtig, sondern richtungsweisend.
Leider lässt sich nicht von der Hand weisen, dass von Versicherungsunternehmen eingeholte Gutachten nicht selten "auftraggebergefärbt" erscheinen.
Dies war auch ein wesentlicher Grund für den BdV, vor Beitritt zum Beirat des Versicherungsombudsmanns e.V. die Möglichkeit zu fordern, bei zweifelhaften Gutachten ein weiteres Gutachten einzuholen.
Herr Römer legt die Verfahrensordnung seitdem so aus, dass er dies im Rahmen der Sachverhaltsermittlung so einholen kann und das dann vorliegende schriftliche Gutachten als Urkundsbeweis verwendet.
Frank Braun, Geschäftsführer Bund der Versicherten (BdV)
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