30.10.2017 – Dass hier „ein wunder Punkt getroffen wurde”, ist auch aus meiner Sicht sehr deutlich erkennbar. Denn es ist immer noch so, dass sich die Mehrheit der Deutschen in keiner Weise für die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Versicherungs-Vermittlung interessiert.
In diese gedankliche „Lücke” der Deutschen hat sich sich Check24 sehr erfolgreich platziert und sich als „selbstloser Helfer”, der nur aus reiner Nächstenliebe handelt, dargestellt und im Bewusstsein verankert.
Laut Fernsehwerbung beschäftigt Check24 sogar „mehr als 200 Versicherungsberater”. Diese Aussage sollte eigentlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, damit ist allerdings nicht zu rechnen.
Die Entscheidung des Oberlandesgericht München hat bisher leider noch nichts verändert. Deshalb ist es gut, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hier konsequent bleibt. Im Übrigen ist es richtig, dass § 11 VersVermV von vielen Vermittlern – insbesonderen den öffentlich-rechtlichen Sparkassen – in keiner Weise beachtet wird.
Reinhard Durchholz
zum Leserbrief: „Der wunde Punkt ist getroffen worden”.
Die neue BVK-Studie deckt die Erfolgsfaktoren des Versicherungsvertriebs auf und zeigt Ihnen, wie auch Sie Ihren Betrieb effizienter gestalten und sich für die Zukunft wappnen können.
Mehr Informationen erhalten Sie unter diesem Link...