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Einige Versicherer erkennen hier keinen bestimmungswidrigen Wassereintritt

23.4.2019 – Jetzt stellt sich immer noch die Frage, warum einige Versicherer (zum Beispiel AM) hier keinen bestimmungswidrigen Wassereintritt erkennen und den Versicherungsschutz gänzlich ablehnen. Die Frage des grob fahrlässigen Verhaltens erübrigt sich dann nämlich.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Auch die Folgen unsachgemäßen Heimwerkens sind versichert”.

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