Einfirmenvertreter müssen Angestellte werden

24.10.2019 – Ich kann jedem Einfirmenvertreter nur empfehlen sofort die Bafin einzuschalten, wenn seine Vergütung auf Verkauf basiert. Die Bafin ist die zuständige Behörde, die auch die Einhaltung der Vorschriften der IDD überwacht.

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Ein Einfirmenverteter, der keine Festvergütung bekommt, kann nicht im Kundeninteresse handeln. Jede Art flexibler Vergütung ist hier umsatzorientiert, egal ob bei Abschluss oder Bestandserhaltung. Auch letzteres ist indirekt Verkauf und muss nicht im Kundeninteresse liegen.

Einfirmenvertreter müssen ins Angestelltenverhältnis überführt werden mit ordentlichen Tarifgehältern. Schliesslich ist deren Arbeit mindestens genauso viel Wert wie die der Innendienstler. Und ausserdem sind es schon immer Scheinselbstänige gewesen. Die Branche hat es nur geschickt angestellt, durch Erklärungen um die Abgaben herumzukommen.

Damit muss Schluss sein. Hier hat die IDD sehr viel Sinn und das eben gesagte ist vielleicht auch die Intention dahinter.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Trotz IDD: „Erfolgs“-Vergütungen sind weiterhin Standard”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
IDD · Verkauf · Versicherungsaufsicht
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