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Einfältigkeit des Versicherers

5.4.2018 – Die Reaktionen sind ja recht vielfältig. Was befremdet, ist die Einfältigkeit des Versicherers. Gesetze, derenwegen man Kreuzchen machen lässt, sollten zuvor zumindest einmal gelesen werden.

Also, lieber Müchener Verein: Lest einmal das Gesetz! Am besten zusammen mit einem Juristen, der im Hause offensichtlich fehlt. Und fragt Euch dann, ob all dieser Schmäh, der über Euch reinbricht, erforderlich gewesen wäre.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-fsd.de

zum Artikel: „Münchener Verein lehnt Versicherungsberater-Kunden ab”.

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