Einem kurzfristigen Vorteil das zukünftige Vermögen opfern?

12.2.2019 – Ist doch wieder mal typisch! Einem ‚kurzfristigen? materiellen Vorteil („Entlastung des/der Zahlungspflichtigen) würde das gesamte, zukünftige ‚Vermögen? geopfert.

Dass so im Alter vorgesorgt wäre, spielt bei der (dämlichen) aktuellen Entscheidung des/der Kostenträger (leider) keine Rolle. Das Gericht hat – zu Recht – dem widersprochen. Aber so ist leider die Wirklichkeit.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „bAV als verwertbares Vermögen?”.

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