27.7.2019 – Um jeden Irrtum auszuschliessen, wird im Kaufvertrag der Immobilie festgehalten, dass ab Eigentumsübergang kein Versicherungsschutz für das Gebäude besteht.
In der Praxis ist es meistens so, dass die finanzierende Bank zur Absicherung des Grundschulddarlehens den Nachweis für ausreichenden Versicherungsschutz verlangt (Sicherungsschein). Die meisten Banken schließen nur zu gerne die entsprechenden Verträge bei dem eigenen Verbundpartner ab, um den Darlehensnehmer zu entlasten.
Insofern ist der geschilderte Fall wohl eher eine seltene Ausnahme und von dem Erwerber wohl mehr als eine „Eselei” zu bezeichnen ist.
Wilfried Hartmann
zum Artikel: „Überraschung: Ohne Versicherungsschutz nach Hauskauf”.
Die BVK-Strukturanalyse 2020/2021 zeigt, wie zufrieden Vermittler mit ihrer Arbeit sind und wie es um ihre Wechsel-
bereitschaft steht.