Eine Lanze für den Käufer brechen

15.8.2019 – Ich muss da mal eine Lanze für den Käufer brechen. Bei Abschluss des Kaufvertrages gab es also eine Versicherung. Diese geht immer auf den Käufer über. Wer hat hier also was verbockt?

Wenn es eine finanzierende Bank gab, so hat sie eine Info über die bestehende Versicherung bekommen. Auch der Käufer musste davon ausgehen, dass dieser Vertrag bestehen bleibt. Und dies auch, wenn nicht sofort eine Police vom Versicherer kommt und zunächst keine Beiträge fließen. Solch ein Vorgang kann sich ja auch mal etwas hinziehen. (Und nein: Im Gegensatz zum Auto gibt es keine Behörde, die den bestehenden Versicherungsschutz prüft und gegebenenfalls den Stempel abkratzt.)

Ja, der Verkäufer hätte gerne mal den Mund aufmachen können, auch wenn er vielleicht nicht unbedingt gesetzlich dazu verpflichtet ist. Aber auch der Versicherer, dem der Eigentumsübergang gegebenenfalls bekannt war, hätte den Käufer gerne informieren dürfen. Trotz DSGVO!

Uwe Rabbe

uwe.rabbe@online.de

zum Artikel: „Überraschung: Ohne Versicherungsschutz nach Hauskauf”.

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Berufsunfähigkeit · Datenschutz
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