Eine Entscheidung zu Gunsten aller Steuerzahler

30.7.2020 – Tja, dumm gelaufen. Ein verantwortungsvoller Vater schließt für seine 17-jährige Tochter eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nach genau vier Jahren wird diese Tochter tatsächlich berufsunfähig, und die Versicherung zahlt uneingeschränkt.

Was wurde nicht bedacht? Die Tochter hat Einkünfte und bekommt deshalb keine Grundsicherung. Das muss schnell geändert werden, und die Bezugsberechtigung wird auf den Vater umgeschrieben. Die Versicherung zahlt auch weiterhin ohne Einschränkung an den Vater.

Eine, was selten vorkommt, aufmerksame Behörde, die im Sinne des Steuerzahlers und der Allgemeinheit handelt, zieht doch tatsächlich vor Gericht. Und der BGH entscheidet, dass 56.341 Euro nebst Zinsen zurückgezahlt werden müssen.

Eine Entscheidung zu Gunsten aller Steuerzahler. Glückwunsch. Kommt aber selten vor, siehe Wirecard.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Versicherungsnehmer muss BU-Rente herausgeben”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Rente · Sozialhilfe · Zinsen
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