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Eine einfache Lösung für unterschiedliche Gerichtsurteile

22.9.2022 – Warum soll denn ein Versicherer seine Regulierungspraxis ändern, nur weil unterschiedliche Richter unterschiedlche Ansichten dazu haben, was ein normaler Verbraucher unter dem versteht, was der Versicherer in seinen Bedingungen geschrieben hat?

Ein Versicherer, bei dem ich einst tätig war, hat solche Diskrepanzen in unterschiedlichen Gerichtsurteilen daher einfach in der Weise gelöst, dass der Leistungssachbeabeiter zunächst einmal festgestellt hat, in welchem Landgerichtsbezirk der Kunde denn wohnt. Hatte der Versicherer in dem betreffenden Landgerichtsbezirk bereits einen einschlägigen Prozess verloren, bekam der Kunde seine Leistung.

Wenn dort noch kein solcher Prozess verloren wurde, entweder weil alle gewonnen wurden oder noch gar niemand geklagt hatte, wurde die Leistung abgelehnt. Die anderen Urteile wurden als Fehlurteile angesehen – aber weil beim gleichen Gericht der nächste Kunde auch gewonnen hätte, hat man aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung eines dort unnötigen Prozesses an ihn geleistet, statt mit erheblichen Zusatzkosten im gleichen Landgerichtsbezirk wieder zu verlieren.

Man kann nie sicher wissen, wie es später ein Richter sehen wird. Darauf, was man als Versicherer selbst sagen wollte, kommt es für die Leistungspflicht am allerwenigsten an. Erfahrene Anwälte suchen sich den Gerichtsstand für eine Klage soweit möglich danach aus, wie einschlägige Fälle dort bereits ausgeurteilt wurden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Allianz kann nicht selbst beurteilen, was versichert sein soll”.

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