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Eine böse Falle für den Vermittler und Verbraucher

17.11.2021 – Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist nach dem Fiasko im Ahrtal richtigerweise darauf hin, dass fast alle Häuser gegen Elementarschäden versicherbar sind. Der GDV verschweigt allerdings, dass Häuser, die von einem Elementarschaden betroffen waren, die nächsten fünf bis zehn Jahre von fast allen Versicherungs-Gesellschaften keinen Versicherungsschutz erhalten.

Möchte sich ein betroffener Versicherungsnehmer für die Zukunft versichern, muss er korrekte Angaben im Antrag machen. Im Antrag zur Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung wird explizit nachgefragt, ob das versicherte Gebäude von Elementarschäden betroffen war. Wird diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet, wird im Schadensfall, davon muss man ausgehen, die Leistung verweigert.

Nun muss der Verbraucher wissen, dass schon ein vorsorglicher Anruf bei der Versicherungs-Gesellschaft, ich bin eventuell von einem Elementarschaden betroffen, als Schadensfall gewertet wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Versicherer letztlich leistet. Eine böse Falle für den Vermittler und Verbraucher.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Nach der Flut: „Versicherer geben Kunden keine Chance, bei Elementar nachzuziehen“”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

E. Daffner - Bedingungsgemäß nicht versichertes Schadenereignis kein Vorschaden im Sinne einer Antragsfrage . mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Elementarschaden · Hausratversicherung · Starkregen
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