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Eindeutige Funktionszuweisungen sind nicht mehr erforderlich

8.8.2022 – Es geht hier doch gar nicht darum, Regulierer zu Sachverständigen zu machen. Vielmehr werden bereits ausgebildete Sachverständige über ihre Sachverständigenaufgaben hinaus auch zu Regulierern weitergebildet.

Und darüber hinaus auch zur besseren Kommunikation mit dem Kunden vor Ort, um dessen Zufriedenheit zu steigern, auch ganz außerhalb der Frage, in welcher Höhe sein Schaden ersetzt wird – das sogenannte Kunden- oder Schadenmanagement.

Dass der Sachverständige und gleichzeitig Regulierer in dieser zusätzlichen Aufgabe als Schadenmanager den Schaden nicht erledigt, sondern nur die Zufriedenheit des Kunden steigert, etwa ihn beruhigt und ihm Abläufe erklärt, beeinträchtigt seine übrigen Aufgaben nicht.

Irgendeine Vollmacht wird ein Regulierer haben müssen – und sei es, wenigstens Erklärungen des Kunden entgegenzunehmen. Eine Trennung zwischen diesen Funktionen soll ja im Interesse der Kundenzufriedenheit nicht mehr erfolgen. Eindeutige Funktionszuweisungen sind nicht mehr erforderlich.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Begriffe Schadenmanager, Regulierer und Sachverständiger eindeutig definieren”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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Peter Schramm - Ist der Geschädigte zufrieden, ist es für alle gut. mehr ...

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Kundenzufriedenheit · Private Krankenversicherung
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