21.3.2018 – Hier bleibt einem der Mund offen stehen. Ich kann nur hoffen, auch wenn es wahrscheinlich genau so nicht ist, dass dieser Autofahrer keine Rechtsschutz-versicherung besaß und zusätzlich die Verfahrenskosten tragen musste.
Leider gibt es die Rechtsprechung nicht her, in einem solchen Fall noch eine zusätzliche Strafe für den Versuch, die Justiz für dumm zu verkaufen, zu verhängen. Warum hat er nicht gesagt, dass es die Fernbedienung seines Fernsehers war, die er ans Ohr gehalten hat? Das hätte dann vielleicht ausgereicht, ihn für alle Zukunft aus dem Verkehr zu ziehen.
Es ist wirklich betrüblich, dass immer noch viele Autofahren nicht begreifen, welchen Ablenkungsfaktor die Handynutzung am Steuer darstellt. Vermutlich wäre nur ein Fahrverbot und eine Beschlagnahme des Handy's wirklich abschreckend. Ich bin mir sicher, dass die Unfallfrequenz in Deutschland schlagartig sinken würde.
Rainer Weckbacher
zum Artikel: „Einmal geblitzt, doppelt erwischt”.
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