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Ein Urteil wider den gesunden Menschenverstand

5.7.2018 – Welche Not hat die Klägerin davon abgehalten, vor eigenmächtiger Initiative zuerst mit ihrem Reiseveranstalter zu sprechen? Ihm zumindest die Chance einer Nachbesserung zu geben?

Beim Kauf eines sich als nicht passend erweisenden Kleidungsstückes hätte sie doch wohl auch zuerst dessen Lieferanten auf Umtausch ersucht anstatt gleich woanders einzukaufen?

Was schließen wir jetzt aus dem Urteil? Dass alle Recht Sprechenden, die in den Vorinstanzen tätig sind, inkompetent sind? Fragen über Fragen.

Hans-Peter Bierlein

ishootagmx@mnet-mail.de

zum Artikel: „Teure Lücke in den Geschäftsbedingungen”.

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