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Ein Unfall durch Abbiegen geht normalerweise zu Lasten des Abbiegenden

17.7.2018 – Herr Weckbacher, danke für Ihre Antwort. Ich glaube Sie haben meinen Satz falsch verstanden. Mit dem Satz „Oder kommen bei Ihnen in der Gegend häufig Autofahrer zu Schaden, weil ein Radfahrer beim Abbiegen keinen Schulterblick macht und den Autofahrer überfahren hat?“ habe ich im ironischen Sinn die Betriebsgefahr des Fahrrads beschrieben. Fahrräder können keine Autos überfahren.

Desweiteren ist mein Beispiel in Deutschland gar nicht möglich, weil sich Autos immer links vom Radfahrer befinden und nicht rechts, wenn der Radfahrer rechts abbiegen will. Aufgrund dieser Tatsache kommt es häufig zu den Unfällen, wenn ein Auto rechts abbiegt ohne ausreichend über die Schulter zu schauen.

Ein Unfall, der durch Abbiegen entsteht, geht normalerweise immer zu Lasten des Abbiegenden, weil dieser den Unfall durch ausreichende Kontrolle der Verkehrssituation hätte verhindern müssen. Selbstverständliche kann der Unfallgegner eine Mitschuld treffen. Dass es bei Unfällen mit Todesfolge nur Verlierer gibt, ist denke ich allen klar.

Paul Mann

paul.mann32@outlook.de

zum Leserbrief: „Fahrverhalten ändern trotz der geringeren Betriebsgefahr”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

Rainer Weckbacher - Wenn ein Radfahrer ohne Schulterblick auf die linke Seite wechselt. mehr ...

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