Ein „Selber Schuld” darf es nicht geben

24.6.2020 – Mit „Bärendienst” hat das nichts zu tun. Wenn mir jemand etwas beschädigt, muss er für die komplette Wiederherstellung aufkommen.

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Es geht nicht an, dass man den Schaden hinterher immer noch erkennen kann. Ein „Selber Schuld, wenn es vorher etwas Besonderes war” darf es nicht geben.

Vielleicht lernt der knauserige Haftpflichtversicherer hieraus etwas und spart sich in Zukunft lieber die Verfahrenskosten.

Uwe Rabbe

uwe.rabbe@online.de

zum Leserbrief: „Versicherer hat der Branche einen Bärendienst erwiesen”.

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