Ein sehr gutes Ergebnis

27.2.2019 – Wenn 60 Prozent der mit Alter 40 abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherungen beim Eintritt in den Ruhestand noch bestehen und damit ihrem Zweck tatsächlich dienen, so ist das doch ein sehr gutes Ergebnis. Welche andere Form des Sparens für die Altersvorsorge soll es denn geben, bei der in mehr als der Hälfte der in jüngeren Jahren begonnenen Sparvorgänge darauf nicht vorzeitig zurückgegriffen wird?

Nach diesen Kriterien müsste man sagen, dass es in jedem Fall völlig sinnlos ist, in jüngeren Jahren mit irgendeiner Form des Sparens für die Altersvorsorge zu beginnen, weil man es sehr wahrscheinlich nicht durchhalten und das Geld vorher bereits wieder für anderes verbrauchen wird. Dass der Vertrag später wegen geänderter Verhältnisse wie etwa unvorhergesehenem Geldbedarf gekündigt wird, zeigt doch nicht, dass er zu Beginn nicht doch bedarfsgerecht war und ein Beratungsfehler vorliegt.

Indes wäre selbst das im Hinblick auf die Lebensversicherung undifferenziert. Denn Direktversicherungen – im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge – können gar nicht vorzeitig gekündigt werden. Das gleiche gilt für Basisrenten-Versicherungen, über die vorzeitig auch nicht verfügt werden darf, sowie ebenso die pfändungsgeschützte Altersvorsorge für Selbstständige.

Die verhältnismäßig geringen Anzahlen an – zudem steuerbegünstigten – Basisrentenverträgen meist bereits Älterer zeigen doch, dass ein echter Bedarf besteht, notfalls über die Ersparnisse auch vorher verfügen zu können.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „BdV fährt erneut schwere Attacke gegen Lebensversicherer”.

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