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Ein „Geben und Nehmen” mit einem mittelfristigen Ausgleich

16.12.2020 – Dem kann ich so nicht zustimmen. Ich gebe meinen Kunden beispielsweise auch Infos zu bestehenden Bausparverträgen, welche ich nicht vermittelt habe. So kann es sein, dass der Kunde durch mein Zutun seinen Bausparvertrag noch Jahre für die Prämienzahlung und mit hoher Verzinsung nutzen kann.

Hierfür bekomme ich natürlich keine Entlohnung. Das ist ein „Geben und Nehmen” mit einem mittelfristigen Ausgleich. Welcher Honorarberater berät seine Kunden zu einer Kfz-Versicherung mit Anhänger für ein Honorar von 15 Euro? Dies ist nur durch die Betreuung des gesamten Versicherungsbestandes/Finanzbestandes möglich.

Hier gibt es den Ausgleich durch die sogenannte Quersubventionierung. Junge Kunden werden zum Kapitalaufbau, auch mittels Tagesgeld- bzw. Festgeldanlagen, zum Sozialversicherungssystem und privater Vorsorge bzw. Absicherung informiert. Hier startet doch die Kundenbeziehung.

Was bietet hier ein Honorarberater an? Information drei Stunden á 150 Euro Stundensatz? Da freut sich doch der Azubi und bucht gleich noch drei Stunden, oder? Schlechte Beratung oder Produktverkauf gibt es wie in jeder Branche.

Wo ich hauptsächlich schlechte Beratung erlebt habe, ist bei produktakzessorischen Vermittlern, welche überhöhte und kreditfinanzierte Restschuldversicherungen oder weitere unsinnige Versicherungen an den Mann/die Frau bringen. Auch die Bausparbranche ist für mich fragwürdig: Da werden ohne Bedarf überhöhte Bausparsummen an junge Leute vertickt. Hier müsste als erstes reguliert werden!

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Leserbrief: „Vergütung über Provisionen und Courtagen haben sich nicht bewährt”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Honorarberater · Kfz-Versicherung · Zinsen
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