20.10.2003 – Wieder ein sehr interessanter Beitrag. Ein kommunaler Arbeitgeber hat nach unserer Rechtsauffassung nur die Wahl, entweder gegen den Tarifvertrag oder gegen die Vergabeordnung zu verstoßen - ein Dilemma, aus dem er auf seiner Ebene nicht herauskommt.
Der Tarifvertrag ist übrigens ein sogenannter Verbandstarifvertrag. Nach gängiger Rechtsauffassung kann ein solcher Verbandstarifvertrag keine Regelungen zu Lasten Dritter treffen. Insofern kann - unabhängig von der Formulierung - der § 6 nur als Empfehlung verstanden werden.
Bin äußerst gespannt, wie die Auseinandersetzung hier weitergeht und wann die nach meiner Einschätzung unvermeidliche Öffnung kommt.
Berndt-Utz Veit
Berndt-Utz.Veit@dbv-winterthur.de
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