Ein Dilemma für den kommunalen Arbeitgeber

20.10.2003 – Wieder ein sehr interessanter Beitrag. Ein kommunaler Arbeitgeber hat nach unserer Rechtsauffassung nur die Wahl, entweder gegen den Tarifvertrag oder gegen die Vergabeordnung zu verstoßen - ein Dilemma, aus dem er auf seiner Ebene nicht herauskommt.

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Der Tarifvertrag ist übrigens ein sogenannter Verbandstarifvertrag. Nach gängiger Rechtsauffassung kann ein solcher Verbandstarifvertrag keine Regelungen zu Lasten Dritter treffen. Insofern kann - unabhängig von der Formulierung - der § 6 nur als Empfehlung verstanden werden.

Bin äußerst gespannt, wie die Auseinandersetzung hier weitergeht und wann die nach meiner Einschätzung unvermeidliche Öffnung kommt.

Berndt-Utz Veit

Berndt-Utz.Veit@dbv-winterthur.de

Zum Artikel  „Oligopol für kommunale Versicherer

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersarmut · Altersvorsorge · Insurtech · Koalitionsvertrag · Rente · Social Media · Sozialrecht · Steuern · Tarifvertrag
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