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Ebensolche Missverhältnisse bestehen auch in Spitzenpositionen

16.5.2018 – Alle sind vor dem Gesetz gleich, manche aber gleicher. Warum könnte man ein solches Berufsverbot nicht gleich auf Politiker oder Manager ausweiten? Es gibt ja wohl genügend Fälle, in denen das Sündenregister mancher Personen in „Zuverlässigkeits-Positionen” von ... bis ... reicht.

Und nichts passiert. Im schlimmsten Fall wechseln sie die Position und kassieren danach noch mehr als vorher. Würde man auch hier über Berufsverbote nachdenken, sehe vieles anderes aus.

Für mich ein Beweis dafür, dass man ab einer bestimmten Position nicht mehr zuverlässig sein muss. Der kleine Makler darf knechten, muss zuverlässig und gläsern sein, und wenn er – vielleicht aus Existenznot – etwas einnimmt, was ihm nicht zusteht, darf er nicht einmal mehr arbeiten.

Keiner denkt darüber nach, dass Arbeit möglicherweise auch Einsicht in den einmaligen Ausrutscher bringt. Stattdessen wird ein Berufsverbot verhängt, welches vielleicht weitere Türen für Betrügereien öffnet.

Nicht dass ich Betrug rechtfertige, aber in diesem Fall stehen Vergehen und Konsequenz in keinem Verhältnis – ebensolche Missverhältnisse bestehen auch in den genannten Spitzenpositionen, aber eben spiegelverkehrt.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Der Versicherungsmakler und das Berufsverbot”.

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