Ebenerdig ins Gebäude geflossenes Wasser ist Schadenverursacher

26.8.2021 – Ich stimme zu, dass nicht jedes Ereignis versichert ist. Sammelt sich Regenwasser auf dem Balkon und dringt durch die Balkontüre ein, ist der Teppichboden im Schlafzimmer nicht versichert. Okay.

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Aber um Verständnis bemüht, komme ich zu der Versicherten-Einsicht, dass ebenerdig in mein Gebäude geflossenes Wasser sehr wohl als Schadenverursacher versichert ist.

Denn es heißt: Witterungsniederschläge, die das Grundstück überflutet haben oder in ihr Gebäude geflossen sind. Genau auf dieses "oder" würde ich mich stützen. Da steht nicht: „... oder aus einer Ansammlung in ihr Gebäude geflossen sind”.

Die Nacherläuterung, dass Wasser "auf" höherliegenden Teilen des Gebäudes nicht als Überschwemmung gelten, steht dem nicht entgegen.

In dem beschriebenen Fall ging es doch wohl um Regenwasser, das direkt über das Grundstück in den Keller geflossen war.

Gunhild Nagel

gun.nagel@t-online.de

zum Artikel: „Keine Überschwemmung ohne Wasseransammlung auf der Grundstücksoberfläche”.

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