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Durch Spezialfonds wird die Sicherheit der Lebensversicherer gestärkt

10.8.2017 – Die starke Verbreitung von Spezialfonds bei Lebensversicherungs-Unternehmen (LVU) hat gute Gründe. Hier können LVU stille Reserven und sogar laufende Erträge thesaurieren, ohne diese offen legen oder die Kunden sogleich daran beteiligen zu müssen. Sie können diese dann nach Bedarf als laufende Erträge abfordern.

Würden LVU stattdessen direkt in Aktien, andere Fonds oder festverzinsliche Wertpapiere investieren, so müssten sie die Kunden an deren Bewertungsreserven beteiligen, bei Letzteren oberhalb des Sicherungsbedarfs.

Meist besitzen Spezialfonds nur je einen Anleger. Dadurch können sie individuell an dessen Bedürfnisse angepasst werden. Dieser besitzt meist ein (Mit-)Bestimmungsrecht in Bezug auf Zusammensetzung des Portfolios und Zeitpunkt wie Höhe der Ausschüttungen. Realisierte Veräußerungsgewinne im Spezialfonds können ohne Zufluss beim LVU vorgetragen werden; dies ermöglicht die verdeckte Bildung stiller Reserven.

Eine individuelle Planung von Ausschüttungen kann im Rahmen der Bilanzpolitik genutzt werden, zum Beispiel zur Steuerung der Zinsüberschüsse. Dazu kommt die Steuerstundung von thesaurierten Gewinnen aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere.

Durch Spezialfonds können LVU also in diesen entstehende laufende Kapitalerträge wie auch Veräußerungsgewinne den Versicherten – zum Vorteil aller – auf Jahre vorenthalten und thesaurieren, ebenso eine schädliche Beteiligung an den in diesen entstehenden stillen Reserven vermeiden. Die Sicherheit der LVU wird gestärkt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Die gefragtesten Fondsgruppen”.

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