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Droht Berufsverbot?

16.5.2002 – Auch die Interessengemeinschaft Bayerischer Versicherungsmakler e. V. ( IGBVe.V. beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit dem Thema EU-Vermittlerrichtlinie. Wir sind ebenso zu dem Ergebnis gekommen, dass das eigentliche Ziel die Verbraucher vor "unqualifizierter" Beratung zu schützen mit der geplanten Umsetzung in keiner Weise erreicht wird.

Unsere Kontakte in das zuständige Ministerium haben hinsichtlich der geforderten ausreichenden Ausbildung auch noch kein Licht ins Dunkel gebracht. Gerade hierin sehen wir jedoch auch eine erhebliche Gefahr für den Bestand von vielen kleinen Versicherungsmaklerbetrieben, die das Geschäft seit vielen Jahren kundenorientiert und seriös betreiben.

Es wird hier wohl keine Anerkennungsregel geben, was dazu führen kann, dass viele Inhaber von Maklerbetrieben, die gegebenenfalls nicht den klassischen Bildungsweg eingeschlagen haben vor einem möglichen Berufsverbot stehen.

Ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird sicherlich gerichtlich zu entscheiden sein.

Man stelle sich in diesem Zusammenhang folgendes Beispiel vor:

Ein Versicherungsmaklerkollege, der Medizin und Betriebswirtschaft studiert hat und seit 20 Jahren sich auf die Versicherung und Versorgung von niedergelassenen Ärzten und Kliniken kümmert, steht vor einem Berufsverbot, wenn er die durch die Richtlinie geforderte Ausbildung im Versicherungsbereich nicht nachweisen kann, wogegen ein Strukturvertrieb, der nebenberufliche Vermittler mit zweifelhaften Produkten auf Kundenfang schickt „ungestraft" weitermacht.

Aber hier sieht man ja wer in Deutschland eine Lobby hat. Man denke hier beispielsweise nur an viele Mitglieder der letzten Bundesregierung, die nahezu geschlossen in Aufsichtsgremien der DVAG sitzen (u. a. Kohl, Weigel, Bohl, u.s.w.).

Wir werden sehen, wie die politische Entscheidung hier ausfällt und versuchen so weit als möglich unsere Mitglieder auf alle denkbaren Umstände vorzubereiten.

Manfred Körber

manfred-koerber@mkvm.de

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