Dreist, einer 84-Jährigen so etwas anzudrehen

26.3.2021 – Ist schon dreist, einer 84-Jährigen so etwas anzudrehen. Wurde mit Sicherheit über einen ehrwürdigen Banker abgeschlossen?

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Siegfried Bredl

sbredl@gmx.de

zum Artikel: „Keine „Vertragsstrafe“ bei Widerruf einer Rentenpolice”.

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