„Dokumentationspflicht“ wird nicht wahrgenommen

9.10.2003 – Das Thema „Dokumentationspflicht" wird in seiner Tragweite für den Versicherungs-Außendienst überhaupt noch nicht wahrgenommen.

Ist den Vermittlern (Vertreter und Makler) bewusst, dass sie vor jedem Abschluss mit Privat- und Gewerbekunden künftig ein schriftliches Beratungsprotokoll zu erstellen haben, und dass dieses das Beweismittel für Fragen von Beratungsverschulden (Hinweis auf Deckungslücken, auf alternative Deckungssummen etc. genau protokolliert ?) darstellt? Dafür kommt eine neue Haftungsnorm ins VVG.

Dr. Jürgen Reinicke

j.reinicke@t-online.de

zum Artikel: „Umsetzung EU-Vermittlerrichtlinie in Arbeit“. 

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