11.12.2019 – Wer schaut auf einen Garantiezins und wem nutzt er wirklich? Was nutzt Verbrauchern eine Prozentangabe, für die die Bezugsgröße im Dunkeln bleibt? Ist auch „Gesamtverzinsung“ nicht eine Bezeichnung, die allenfalls für's Schaufenster taugt?
Kann es neben der durchschnittlichen Beitragsrendite überhaupt eine andere interessante Größe für die Altersvorsorge geben? Was nutzen pauschale Empfehlungen selbst von Verbraucherschützern, Altverträge mit hohem Garantiezins nicht anzutasten? Kann das allgemeingültig sein?
Zwischen dem baldigen Rentner und dem Anfang des Jahres 2000 Neugeborenen und für- wie vorsorglich von den Eltern mit einem ersten Altersvorsorge-Baustein ausgestatteten Lebensversicherungs-Kunden sollte ein Unterschied gemacht werden: Was nutzen schließlich selbst vier Prozent, wenn sie „im leeren Raum“ beziehungsweise nur werbend auf dem Vorschlag stehen?
Und was nutzen dem „Versorgten“ die (sehr) schmalen und inflationierten garantierten Ablaufleistungen zu seinem weit in der Zukunft liegenden Rentenbeginn? Die anhaltende Diskussion um den Garantiezins verhilft ihm zu einer nicht gegebenen Wichtigkeit!
Christian Kramer
zum Artikel: „Lebensversicherungen sollen teurer werden”.
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