Diese Regelung ist weltfremd

20.11.2017 – Formell ist das Urteil in Ordnung – aber dennoch weltfremd. Dass Fahrzeuge aus Nato-Staaten einer anderen Regulierung im Schadensfall unterliegen, ist allgemein nicht bekannt.

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Drei Monate ist zwar keine kurze, aber eine unvernünftige Frist. Weshalb sollte der Schaden nach mehr als 90 Tagen ein anderer sein? So kann man sich leicht aus jeder Verantwortung stehlen. Denn überall gibt es eigentlich nur längere Verjährungsfristen. Dass der Anwalt davon nichts wusste, mag ihm zum Schaden gereichen – ärgerlich ist diese weltfremde Regelung allemal.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Stress nach Unfall mit britischem Militärfahrzeug”.

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