21.12.2017 – Die Feststellung der „Leistungsfähigkeit des Trägers” ist sicher als Scherz zu verstehen, da sonst ein Grundstückseigentümer auch bei nicht genügend „Leistungsfähigkeit” seiner Streupflicht nicht mehr nachkommen müsste!
Diese „Einbahnstraßen”-Rechtsprechung der öffentlichen Hand ist wenig demokratisch. Gleiches Recht für Alle.
Es verwundert auch, dass die Grundeigentümer mehr Steuer für „Bildung und Kitas“ zahlen, in den letzten Jahrzehnten aber die Steuern für Grund dem Vorfeld des Grundstückes in Form von Straßen und Bürgersteigen genau so wenig zugute kamen, wie die Kfz-Steuer! Sonst wären unsere Straßen, Brücken et cetera nicht in einem so schlechten Zustand wie seit 40 Jahren nicht mehr.
Klaus Ehrhardt
zum Artikel: „Das Schlagloch, der Radler und der schwere Sturz”.
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