28.5.2020 – Wieso soll ein Strafverfahren nicht „relevant” sein für die Stelle? Natürlich ist für einen angehenden Lagerist nicht „relevant”, dass er ein Delikt (Raub) begangen hat und diese mit einer Haftstrafe geahndet wurde (also nicht einmal „Bewährung”, vielmehr dürfte entweder die Schwere des Delikts oder aber die Prognose dafür ausschlaggebend gewesen sein). Also wäre – logisch folgend – auch eine Vergewaltigung nicht „relevant”.
Natürlich ist ein (angehender) Lagerist unabhängig von derlei Delikten „geeignet” für seine Tätigkeit. Ob die Richter – etwas weltfremd – anders geurteilt hätten, wenn zum Beispiel der Richter „beraubt” worden wäre?
Um nicht missverstanden zu werden: Jedermann/-frau soll das Recht auf Resozialisierung haben und nicht stigmatisiert sein. Aber die – vorsätzliche – Falschbeantwortung einer Frage ist meines Erachtens nicht legitim. Selbstredend wäre bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der angehende Lehrling nicht zum Zug gekommen, also „traumatisiert” gewesen. War er das vor seiner Tat nicht?
Ulrich Schilling
zum Artikel: „Versuchter Rausschmiss wegen verschwiegenen Strafverfahrens”.
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