22.4.2020 – Auch dieser Test zeigt – die Stiftung sollte besser „stiften gehen” – sie kann „Versicherungen” einfach nicht!
Schon ihre standardisierte Vorauswahl geht am allgemeinen Bedarf vorbei. Weltweiten Versicherungsschutz braucht der, der weltweit reist; Standes- Disziplinar-Rechtsschutz ist auch nur für bestimmte Berufsgruppen nötig – aber nicht hier; bezüglich Steuer-Rechtsschutz im Privatbereich hatte ich in fast 40 Jahren noch nie einen Fall.
Das Fehlen des Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht würde auch niemanden „aus den Schuhen heben”; ebenso der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (mal davon abgesehen, dass damit notorische Falschparker und Zu-schnell-Fahrer unterstützt werden!).
Aber kein Wort zum Vorsorge-Rechtsschutz, zum erweiterten Straf-Rechtsschutz, zur Thematik Folgeereignis-/ Kausalereignis-Problematik oder dazu, dass es schwierig werden könnte, wenn der Rechtsschutzversicherer nicht konzernunabhängig ist.
Alfred Koch
zum Artikel: „Finanztest: Kein einziges Rechtsschutz-Paket ist „sehr gut“”.
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